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Infos zu Leistungen und Honorar….und häufig gestellte Fragen

Der Zweck eines Gutachtens kann vielfältig sein, z.B.

- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Renditeermittlung von Kapitalanlagen
- Ehescheidung (z.B. Zugewinnausgleich)
- Kreditanträge bei Banken/Sparkassen/Versicherungen
- Versicherungsanträge für Gebäudeversicherungen
- Erbauseinandersetzungen / vorgezogene Erbregelungen
- Vermögensaufstellung
- Enteignungs- /Entschädigungsverfahren- Zwangsversteigerung
- steuerlichen Anlässen (Entnahme aus Betriebsvermögen, Steuerveranlagung, usw.)
- Mieterhöhungsverfahren
- Erbbauzinsanpassungen
- Gegengutachten / Gutachtenüberprüfung
- Gutachterliche Stellungnahmen zu Grundstücks- und Immobilienthemen

Was kann bewertet werden?

- unbebaute Grundstücke (z.B. Ackerland, werdendes Bauland, Bauland)
- bebaute Grundstücke (z.B. Wohn- und Gewerbeimmobilien)
- grundstücksgleiche Rechte (z.B. Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurecht)
- Rechte und Belastungen an Grundstücken (z.B. Wohnungs- und Nießbrauchrechte, ---Baulasten und    Dienstbarkeiten, Altenteilsregelungen)

- Miet – und Pachthöhen

Was ist der Verkehrswert (Marktwert) ?

 "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem
    Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
    nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der
    sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen
    Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder
    persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." (§ 194 BauGB)

Kosten eines privaten Gutachtens

Das Honorar für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie die Bewertung von Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Wegerechte etc.) richtet sich nach der BVS Richtlinie Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung .Zwingende Grundlage für die Honorierung bildet der ermittelte Wert. Die Mindest- und Höchstsätze ergeben sich aus der angemessenen Schwierigkeitsstufe und Zuschläge für besondere Leistungen

Orientierungsbeispiele:

Verkehrswert = 150.000 €

  : Honorar Normalstufe Mitte ~1.500 €

Verkehrswert = 500.000 €

  : Honorar Normalstufe Mitte ~2.200 €

Verkehrswert = 1.000.000 €

  : Honorar Normalstufe Mitte ~2.800 €

zuzüglich notwendiger Nebenkosten (für Gebührenauslagen, Fahrkosten, Porto etc.) und MwSt.

Gutachterliche Stellungnahmen:

z.B. zu einer Plausibilitätsprüfung von Immobilienpreisen, Fragen zur weiteren Immobilienverwertung oder sonstige Beratungsfragen:

Das Honorar kann gemäß BVS Richtlinie frei vereinbart werden. 

benötigte Unterlagen

Um eine gewissenhafte Bearbeitung eines Verkehrswertgutachtens zu gewährleisten, ist die Beschaffung folgender aktueller Unterlagen erforderlich.

Unterlage:

Wo zu finden  bzw. anzufordern:

   

- Auszug aus der Katasterkarte  (Liegenschaftskataster)

Kataster- und Vermessungsamt

- Grundbuchauszug                                 

Grundbuchamt

- Bauunterlagen
  Grundrisse, Ansichten und Schnitte,
  Berechnung von Wohn-/Nutzflächen
  und Rauminhalt

in Baugesuchsunterlagen bzw. beim Bauamt

- Auskunft zu Bau – u. Planungsrecht

Bauamt

- Übersicht der Instandsetzungen
   bzw. Renovierungen 

eigene Zusammenstellung

 Teilungserklärung mit Teilungsplänen
- Wirtschaftsplan und Nebenkostenabrechnung
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen

Zusätzlich bei Vermietung:

- Aktuelle Mietvertrags- und Mietenzusammenstellung
  (Vertragsbeginn, Laufzeit, letzte Erhöhungen)

Zusätzlich bei Belastung bzw. Begünstigung mit Rechten:
(z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast, Grunddienstbarkeit)

- bei dinglichen (im Grundbuch eingetragenen) Rechten:

Vertrag aus der Grundakte

- bei rein schuldrechtlichen Vereinbarungen:

Vertragliche Vereinbarung

Zusätzlich bei Erbbaurecht:

- Erbpacht-Vertrag
- Auszug aus dem Erbbau-Grundbuch

Zusätzlich bei Denkmalschutz:

- Dokumentation des Denkmalamtes



Zu dem Arbeitsfeld der Privatgutachten gehören eine ganze Reihe von Aufgabenstellungen, die wir für 

Privatpersonen

Haus- und Wohnungseigentümer

Wohnungseigentümergemeinschaften

Hausverwaltungen

Wohnungsbaugesellschaften

Firmen und Industrieunternehmen

Behörden, Dienststellen und öffentliche Einrichtungen

durchführen. 

Insbesondere umfassen diese Aufgaben die

Begutachtung von Bauschäden

Durchführung umfassender Mängelerfassungen, z.B. während der Bauphase oder nach Abschluss von Baumaßnahmen

Beratende Tätigkeit bei der Durchführung von Bauabnahmen einschließlich
Mängelerfassung und Protokollierung sowie Abnahmeempfehlungen

Ausstellen / Erteilung von Fertigstellungsbescheinigungen nach erfolgter baubegleitender Qualitätsüberwachung gemäß § 641 a BGB

Erstellung von Schiedsgutachten

Durchführung von Beweissicherungen bei Schadensfällen

Durchführung von Beweissicherungen in Streitfällen 

Durchführung von Beweissicherungen vor Beginn von fremden Baumaßnahmen, die einen Einfluss auf die Bausubstanz des Auftraggebers zur Folge haben könnten

 Bautenstandserfassungen, z.B. während der Bauphase oder nach Abschluss von Baumaßnahmen

Gutachtliche Tätigkeiten und Begutachtungen werden im Regelfall mit einer umfassenden bautechnischen und fachlichen Beurteilung durchgeführt. Sofern notwendig, werden hierzu auch materialtechnische Untersuchungen vorgenommen und für spezielle baubezogene Problemstellungen (z.B. an haustechnischen Anlagen) Sonderfachleute hinzugezogen. Selbstverständlich beinhalten die gutachtlichen Stellungnahmen auf Wunsch auch Instandsetzungsempfehlungen sowie Kostenschätzungen für die empfohlenen Instandsetzungsmaßnahmen.

 

  
Wenn ich dabei Ihr Interesse geweckt haben sollte, würde ich mich über Ihre Kontaktaufnahme freuen.


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