Beispiel-Unterseite
Infos zu Leistungen und Honorar….und häufig gestellte Fragen
Der Zweck eines Gutachtens kann vielfältig sein, z.B.
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Renditeermittlung von Kapitalanlagen
- Ehescheidung (z.B. Zugewinnausgleich)
- Kreditanträge bei Banken/Sparkassen/Versicherungen
- Versicherungsanträge für Gebäudeversicherungen
- Erbauseinandersetzungen / vorgezogene Erbregelungen
- Vermögensaufstellung
- Enteignungs- /Entschädigungsverfahren- Zwangsversteigerung
- steuerlichen Anlässen (Entnahme aus Betriebsvermögen, Steuerveranlagung, usw.)
- Mieterhöhungsverfahren
- Erbbauzinsanpassungen
- Gegengutachten / Gutachtenüberprüfung
- Gutachterliche Stellungnahmen zu Grundstücks- und Immobilienthemen
Was kann bewertet werden?
- unbebaute Grundstücke (z.B. Ackerland, werdendes Bauland, Bauland)
- bebaute Grundstücke (z.B. Wohn- und Gewerbeimmobilien)
- grundstücksgleiche Rechte (z.B. Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurecht)
- Rechte und Belastungen an Grundstücken (z.B. Wohnungs- und Nießbrauchrechte, ---Baulasten und Dienstbarkeiten, Altenteilsregelungen)
- Miet – und Pachthöhen
Was ist der Verkehrswert (Marktwert) ?
"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem
Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der
sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen
Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder
persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." (§ 194 BauGB)
Kosten eines privaten Gutachtens
Das Honorar für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie die Bewertung von Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Wegerechte etc.) richtet sich nach der BVS Richtlinie Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung .Zwingende Grundlage für die Honorierung bildet der ermittelte Wert. Die Mindest- und Höchstsätze ergeben sich aus der angemessenen Schwierigkeitsstufe und Zuschläge für besondere Leistungen
Orientierungsbeispiele:
Verkehrswert = 150.000 € |
: Honorar Normalstufe Mitte ~1.500 € |
Verkehrswert = 500.000 € |
: Honorar Normalstufe Mitte ~2.200 € |
Verkehrswert = 1.000.000 € |
: Honorar Normalstufe Mitte ~2.800 € |
zuzüglich notwendiger Nebenkosten (für Gebührenauslagen, Fahrkosten, Porto etc.) und MwSt.
Gutachterliche Stellungnahmen:
z.B. zu einer Plausibilitätsprüfung von Immobilienpreisen, Fragen zur weiteren Immobilienverwertung oder sonstige Beratungsfragen:
Das Honorar kann gemäß BVS Richtlinie frei vereinbart werden.
benötigte Unterlagen
Um eine gewissenhafte Bearbeitung eines Verkehrswertgutachtens zu gewährleisten, ist die Beschaffung folgender aktueller Unterlagen erforderlich.
Unterlage: |
Wo zu finden bzw. anzufordern: |
- Auszug aus der Katasterkarte (Liegenschaftskataster) |
Kataster- und Vermessungsamt |
- Grundbuchauszug |
Grundbuchamt |
- Bauunterlagen |
in Baugesuchsunterlagen bzw. beim Bauamt |
- Auskunft zu Bau – u. Planungsrecht |
Bauamt |
- Übersicht der Instandsetzungen |
eigene Zusammenstellung |
Teilungserklärung mit Teilungsplänen
- Wirtschaftsplan und Nebenkostenabrechnung
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
Zusätzlich bei Vermietung:
- Aktuelle Mietvertrags- und Mietenzusammenstellung
(Vertragsbeginn, Laufzeit, letzte Erhöhungen)
Zusätzlich bei Belastung bzw. Begünstigung mit Rechten:
(z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast, Grunddienstbarkeit)
- bei dinglichen (im Grundbuch eingetragenen) Rechten: |
Vertrag aus der Grundakte |
- bei rein schuldrechtlichen Vereinbarungen: |
Vertragliche Vereinbarung |
Zusätzlich bei Erbbaurecht:
- Erbpacht-Vertrag
- Auszug aus dem Erbbau-Grundbuch
Zusätzlich bei Denkmalschutz:
- Dokumentation des Denkmalamtes
Zu dem Arbeitsfeld der Privatgutachten gehören eine ganze Reihe von Aufgabenstellungen, die wir für
Privatpersonen
Haus- und Wohnungseigentümer
Wohnungseigentümergemeinschaften
Hausverwaltungen
Wohnungsbaugesellschaften
Firmen und Industrieunternehmen
Behörden, Dienststellen und öffentliche Einrichtungen
durchführen.
Insbesondere umfassen diese Aufgaben die
Begutachtung von Bauschäden
Durchführung umfassender Mängelerfassungen, z.B. während der Bauphase oder nach Abschluss von Baumaßnahmen
Beratende Tätigkeit bei der Durchführung von Bauabnahmen einschließlich
Mängelerfassung und Protokollierung sowie Abnahmeempfehlungen
Ausstellen / Erteilung von Fertigstellungsbescheinigungen nach erfolgter baubegleitender Qualitätsüberwachung gemäß § 641 a BGB
Erstellung von Schiedsgutachten
Durchführung von Beweissicherungen bei Schadensfällen
Durchführung von Beweissicherungen in Streitfällen
Durchführung von Beweissicherungen vor Beginn von fremden Baumaßnahmen, die einen Einfluss auf die Bausubstanz des Auftraggebers zur Folge haben könnten
Bautenstandserfassungen, z.B. während der Bauphase oder nach Abschluss von Baumaßnahmen
Gutachtliche Tätigkeiten und Begutachtungen werden im Regelfall mit einer umfassenden bautechnischen und fachlichen Beurteilung durchgeführt. Sofern notwendig, werden hierzu auch materialtechnische Untersuchungen vorgenommen und für spezielle baubezogene Problemstellungen (z.B. an haustechnischen Anlagen) Sonderfachleute hinzugezogen. Selbstverständlich beinhalten die gutachtlichen Stellungnahmen auf Wunsch auch Instandsetzungsempfehlungen sowie Kostenschätzungen für die empfohlenen Instandsetzungsmaßnahmen.
Wenn ich dabei Ihr Interesse geweckt haben sollte, würde ich mich über Ihre Kontaktaufnahme freuen.